Förderung

Beim Neubau energieeffizienter Gebäude oder der Sanierung von Altbeständen können Sie verschiedene staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude und ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

Förderfähig sind verschiedene Einzelmaßnahmen sowie der Neubau oder Erstkauf von energieeffizienten Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Wichtige Punkte sind hier beispielsweise die Dämmung, die Heizung, Fenster und Türen, also die Gebäudebestandteile, welche für die Einsparung von Energie zuständig sind.

Für die Antragstellung ist häufig die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nötig.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche und Vermittlung in Weiden und Umgebung. 

Sanierung und Modernisierung einer Immobilie

Welche Förderprogramme gibt es und wer ist zuständig?

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) → KfW
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) → KfW
    • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) → BAFA

Förderung für klimafreundliche Wohngebäude

Hier wird sowohl der Neubau als auch der Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Das Gebäude muss dafür die Effizienzhaus Stufe 40 erreichen, mindestens die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Gefördert werden können sowohl der Bau oder der Kauf inklusive der Nebenkosten, außerdem die Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und die Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung ist für Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, Vermieter/innen, Wohnungsbaugenossenschaften etc. möglich.

Förderung für klimafreundliche Nichtwohngebäude

Hier kann ebenfalls sowohl der Neubau als auch der Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden gefördert werden. Auch hier muss das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder „QNG PREMIUM“ müssen erfüllt werden und es darf weder mit Öl, Gas noch Biomasse geheizt werden. Die Förderung für energieeffiziente Gebäude kann beispielsweise von Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, sozialen Organisationen und Vereinen in Anspruch genommen werden. 

Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Die Förderung kann auch für eine Sanierung zum Effizienzhaus oder für den Kauf von frisch sanierten Immobilien beantragt werden. Hierfür muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Gefördert werden auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz Experten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche und Vermittlung. 

Für die Sanierung Ihrer Immobilie können Sie verschiedene Förderungen und staatliche Zuschüsse beantragen.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Gefördert werden können Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Auch der Einbau oder Erneuerung bestimmter Heizungsanlagen ist förderfähig.

Weitere Informationen über Voraussetzungen, die Höhe der Förderungen und zur Beantragung finden Sie direkt auf den Seiten des BAFA und der KfW.

Die Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen sind sehr vielseitig und natürlich abhängig von Ihrer geplanten oder bestehenden Immobilie. Uns stehen kompetente Experten zur Seite, die Sie umfassend beraten können.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Vermittlung eines Energieberaters in Weiden und Umgebung.

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