Förderung für klimafreundliche Wohngebäude
Hier wird sowohl der Neubau als auch der Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Das Gebäude muss dafür die Effizienzhaus Stufe 40 erreichen, mindestens die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Gefördert werden können sowohl der Bau oder der Kauf inklusive der Nebenkosten, außerdem die Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und die Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung ist für Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, Vermieter/innen, Wohnungsbaugenossenschaften etc. möglich.
Förderung für klimafreundliche Nichtwohngebäude
Hier kann ebenfalls sowohl der Neubau als auch der Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden gefördert werden. Auch hier muss das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ oder „QNG PREMIUM“ müssen erfüllt werden und es darf weder mit Öl, Gas noch Biomasse geheizt werden. Die Förderung für energieeffiziente Gebäude kann beispielsweise von Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, sozialen Organisationen und Vereinen in Anspruch genommen werden.
Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Die Förderung kann auch für eine Sanierung zum Effizienzhaus oder für den Kauf von frisch sanierten Immobilien beantragt werden. Hierfür muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Gefördert werden auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz Experten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche und Vermittlung.